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   VG Saarlouis, 24.07.2009 - 1 L 631/09   

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https://dejure.org/2009,27108
VG Saarlouis, 24.07.2009 - 1 L 631/09 (https://dejure.org/2009,27108)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.07.2009 - 1 L 631/09 (https://dejure.org/2009,27108)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 1 L 631/09 (https://dejure.org/2009,27108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Fahrgeschäftbetreibers auf Zulassung des Fahrgeschäfts Autoscooter "American Dream" zum "Topfstädter Dorffeschd"; Annahme eines "Dauerrechts" auf Zulassung bei einem Dorffest aufgrund einer langjährigen Teilnahme an früheren Festveranstaltungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
    Auszug aus VG Saarlouis, 24.07.2009 - 1 L 631/09
    Ausreichend ist aber auch konkludentes Handeln, aus dem der Wille der Gemeinde hervorgeht, die Einrichtung der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung zu stellen (vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 23.03.1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.07.2009 - 1 L 631/09
    Zweifelhaft indes erscheint ein schwerwiegender Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, die nach einem Teil der Rechtsprechung die Glaubhaftmachung einer existenziellen Bedrohung als Folge des Ausschlusses von einer Teilnahme an einer solchen Veranstaltung erforderlich macht (vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 10.07.1991 - 4 B 1635/91 - bezüglich des fehlenden Anordnungsanspruchs veröffentlicht im Gewerbearchiv 1991, Seite 435 f. und von Schalt "Aktuelle Rechtsprechung zum Zulassungsanspruch des Schaustellers zu Volksfesten" im Gewerbearchiv 1991, 409, 410 besprochen. In sogenannten Schaustellerzulassungsverfahren werden diese Voraussetzungen jedoch in aller Regel bejaht, weil sich der Schausteller sonst auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage und einen anschließenden Amtshaftungsprozess verweisen lassen und in dem den Nachweis einer schuldhaften Amtspflichtverletzung erbringen müsste (so Schalt a.a.O. unter Hinweis auf VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 09.03.1988, Gewerbearchiv 1988, 242).
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